
ENTSCHULDIGUNGSREGELUNGEN
Entschuldigungsfristen
Die Entschuldigung hat schriftlich per Email an das Sekretariat (info@fwg-singen.de) und den Tutor / die Tutorin zu erfolgen (Adresse: Vorname.Nachname@fwg-singen.de). Bei nicht volljährigen Schüler*innen muss die Entschuldigung durch die Erziehungsberechtigten erfolgen.
Diese Regelung gilt insbesondere auch für Tage, an denen eine Leistungserhebung (Klausur, GFS) ansteht – ansonsten sind die Fachlehrer*innen rechtlich dazu verpflichtet die Klausur/GFS mit „ungenügend“ (0 Punkten) zu bewerten (§ 8 Absatz 5 NVO).
Verspätet eingereichte Entschuldigungen und Sammelentschuldigungen können nicht akzeptiert werden!
Ist Ihre Abwesenheit vom Unterricht vorhersehbar, so müssen Sie sich vorher bei Ihrem Tutor/Ihrer Tutorin (bis zu einem Schultag) oder bei der Schulleitung (für längere Abwesenheit und vor oder nach Ferienabschnitten) beurlauben lassen.
Umgang mit gehäuften Fehlzeiten
Der Tutor/Die Tutorin hat über das digitale Klassenbuch die Übersicht über alle versäumten / entschuldigten Stunden seines Tutorats. Die Kurslehrer*innen selbst können bei Bedarf überprüfen, ob die Schüler*innen für versäumte Stunden entschuldigt worden sind.
Bei gehäuften (auch entschuldigten) Fehlzeiten informieren die Fachlehrer*innen den/die zuständige Tutor*in, die daraufhin das Gespräch mit den entsprechenden Schüler*innen suchen und ggf. deren Ehrziehungsberechtigte kontaktieren werden. Die Tutor*innen informieren außerdem den / die für die entsprechende Jahrgangsstufe zuständige/n Oberstufenberater*in.
In begründeten Fällen kann außerdem auf das Führen eines Laufzettels und das regelmäßige Abzeichnen des Unterrichtsbesuchs durch die einzelnen Fachlehrkräfte bestanden werden oder eine Attestpflicht durch die Schulleitung verordnet werden (§ 2 Absatz 2 Satz 2 SBVO 2025).
Unentschuldigte Fehlzeiten werden in Ihrem Zeugnis nach jedem Kurshalbjahr entsprechend vermerkt
(„Bei XY liegen xx Schulversäumnisse nach § 1.3 der Schulbesuchsverordnung vor“).